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Interne Vorschriften

VORLÄUFIGER TITEL

 

Das Unternehmen VIPEALO, S.L. ist Eigentümer der WINE GOGH-Schule. Das Ziel der internen Regelung besteht darin, als gemeinsamer Rahmen für den Aufbau guter Beziehungen zwischen den Parteien zu dienen, die an der Entwicklung des Ausbildungsdienstes der Schule beteiligt sind. Die Interne Ordnungsordnung ist eine interne Norm, die Grundsätze, Rechte, Pflichten und Verhaltensweisen umfasst und deren Zweck es ist, die Organisation der Schule, die Regeln des Zusammenlebens und die Verfahren zur Lösung von Konflikten zu regeln.

 

 

GESETZGEBUNG

 

Die aktuellen Regelungen, die dieser Verordnung zugrunde liegen, sind folgende:

 

– Nicht regulierte Ausbildungsvereinbarung. Beschluss der Generaldirektion Arbeit vom 22. September 2021, mit dem der IX. Tarifvertrag über nicht regulierte allgemeine und berufliche Bildung registriert und veröffentlicht wird.

 

 

 

INDEX

 

EINFÜHRUNG

GESETZGEBUNG

 

 

VORLÄUFIGER TITEL

 

 

Kunst. 1. Objekt.

Kunst. 2. Verhaltensgrundsätze.

 

TITEL I

 

TRAININGSGEMEINSCHAFT

Kunst. 3. Mitglieder.

Kunst. 4. Rechte.

Kunst. 5. Pflichten.

Kunst. 6. Schutz vor Gewalt und Schaffung eines sicheren Umfelds für minderjährige Studierende.

Kunst. 7. Inspirierende Prinzipien und Regeln des Zusammenlebens.

 

KAPITEL EINS: EIGENTÜMER/UNTERNEHMEN

Kunst. 8. Rechte.

Kunst. 9. Pflichten.

 

KAPITEL ZWEI: STUDENTEN.

Kunst. 10. Rechte.

Kunst. 11. Pflichten.

Art. 12. Gesetzlicher Vertreter/Zahler, der nicht der Student ist

Art. 13. Eintritt

 

 

KAPITEL DREI. LEHRER

Kunst. 14. Rechte.

Kunst. 15. Pflichten.

 

 

KAPITEL VIER. ANDERE MITGLIEDER DER TRAININGSGEMEINSCHAFT

Art. 16. Andere Mitglieder

Kunst. 17. Rechte.

Kunst. 18. Pflichten.

 

 

 

TITEL II

BILDENDES HANDELN

Art. 19. Grundsätze.

Art. 20. Schulausbildungsprojekt.

Art. 21. Trainingsprogramm und -dauer

Art. 22.- Auswertung und Überwachung.

Art. 23. Geistiges Eigentum

 

 

 

TITOLO III

 

VERÄNDERUNG DER KOEXISTENZ

 

 

Art. 24. Allgemeine Disposition

VERÄNDERUNG DER KOEXISTENZ

Art. 26 . Verhalten, das gegen das Zusammenleben verstößt und/oder ernsthaft schädlich ist.

Art. 27. Vertragsbeendigung

 

TITEL V

 

       WEITERE REGELN DER INTERNEN ORGANISATION

 

 

Art. 28. GEBÜHREN

 

VORLÄUFIGER TITEL

 

Kunst. 1. Objekt.

 

 

 

Kunst. 2. Verhaltensgrundsätze.

 

Die Organisation und der Betrieb der Schule orientieren sich an den folgenden Grundsätzen:

 

  1. a)Die vollständige Umsetzung des Ausbildungsangebots der Schule.
  2. b)Qualität in der Ausbildung fördern.

 

Die von der Schule angebotene und von den Schülern gewählte Ausbildung erfolgt im Einklang mit den Werten der Schule, zusammengefasst in zwei Leitprinzipien:

 

Erster Grundsatz: Verbessern Sie die individuellen Fähigkeiten der Schüler.

 

Zweiter Grundsatz: Bereiten Sie die Schüler darauf vor, ihre Techniken und Kenntnisse zu verbessern, um Profis zu werden.

 

 

 

TITEL I

COMUNIDAD FORMATIVA

 

Art. 3Miembros.

 

  1. Die Ausbildungsgemeinschaft der Schule besteht aus einer Gruppe von Personen, die an der Ausbildungsmaßnahme beteiligt sind und die Ziele der Schule teilen und bereichern.
  2. Die Funktionen und Verantwortlichkeiten der Mitglieder der Gründungsgemeinschaft (Eigentümer, Studenten, Beamte und andere Mitarbeiter) sind aufgrund ihres Beitrags zum Gemeinschaftsprojekt vielfältig.

 

Kunst. 4. Rechte.

 

Mitglieder der Ausbildungsgemeinschaft haben das Recht:

 

 

  1. a)Seien Sie in ihren Rechten, ihrer Integrität und ihrer persönlichen Würde respektiert.
  2. b)Kennen Sie das Ausbildungsprojekt und die internen Regelungen der Schule.
  3. c)Beteiligen Sie sich gemäß den Bestimmungen dieser Ordnung am Betrieb und am Leben der Schule.
  4. d)Nehmen Sie die anderen in den Gesetzen, in der Schule und in dieser Ordnung anerkannten Rechte wahr.

 

 

Kunst. 5. Pflichten.

 

Mitglieder der Ausbildungsgemeinschaft sind verpflichtet:

 

  1. a)Akzeptieren und respektieren Sie die Rechte des Eigentümers, der Schüler, der Lehrer und der Mitarbeiter der Ausbildungsgemeinschaft.
  2. b)Respektieren Sie das Ausbildungsprojekt, diese Ordnung, die Regeln des Zusammenlebens und andere Organisations- und Betriebsregeln der Schule sowie die Anweisungen oder Ausbildungsrichtlinien von Lehrern und Mitarbeitern.
  3. c)Respektieren Sie das Recht auf Privatsphäre, Ehre, Selbstbild und Gesundheit aller Mitglieder der Trainingsgemeinschaft.
  4. d)Beachten Sie die Regeln zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Bestimmungen des Organgesetzes 3/2018 vom 5 Dezember, Schutz personenbezogener Daten und Gewährleistung digitaler Rechte y demás normativa de aplicación.

 

 

Kunst. 6. Schutz vor Gewalt und Schaffung eines sicheren Umfelds für minderjährige Studierende.

 

Gemäß dem Organgesetz 8/2021 vom 4. Juni zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist das WINE GOGH Training Center ein sicherer Ort für Minderjährige. Wo die Rechte von Kindern respektiert werden, mit Schutz vor jeglicher Einschüchterung, Diskriminierung und Situationen von Gewalt oder Mobbing; Förderung der Annahme und Überwachung von Bildungsmaßnahmen, die die Anerkennung und den Schutz der Rechte Minderjähriger fördern.

 

In Situationen, in denen es zu einer illegalen Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen kommen kann, wird eine sofortige Kommunikation des Schulungszentrums mit der spanischen Datenschutzbehörde gefördert.

 

Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass das Lehrpersonal und die Mitarbeiter über eine Akkreditierung des Negativzertifikats des Zentralregisters für Sexualstraftäter und Menschenhandel verfügen und nicht wegen Straftaten gegen die sexuelle Freiheit oder Entschädigung oder Menschenhandel verurteilt wurden. der Menschen.

 

 Kunst. 7. Inspirierende Prinzipien und Regeln des Zusammenlebens.

 

  1. Die Koexistenzregeln der Schule orientieren sich an den folgenden Grundprinzipien zur Förderung:

 

  1. a)Das Projekt Ausbildung
  2. b)Während der Ausbildung herrschte in der Schule eine gute Atmosphäre.
  3. c)Respektierung der Rechte aller Personen, die an der Schulungsaktion teilnehmen.

 

  1. Unbeschadet der in dieser Verordnung festgelegten Regelungen gelten für die Schule folgende Regeln für das Zusammenleben:

 

  1. a)Respekt vor der körperlichen und moralischen Integrität und dem Eigentum der Menschen, aus denen die Ausbildungsgemeinschaft besteht, sowie aller anderen Personen und Institutionen, die anlässlich der Durchführung von Aktivitäten und Dienstleistungen in der Schule mit der Schule in Verbindung stehen.
  2. b)Korrektheit in der sozialen Behandlung und Verwendung einer korrekten und angemessenen Sprache.
  3. c)Respekt und verantwortungsvolle Entwicklung der verschiedenen Funktionen der Mitglieder der Trainingsgemeinschaft.
  4. d)Mitarbeit bei Schulungen oder Koexistenzaktivitäten.
  5. e)Treu und Glauben bei der Erbringung der Schulungsdienstleistung.
  6. f)Die positive Einstellung gegenüber Hinweisen und Korrekturen.
  7. g)Respekt vor den Regeln der Organisation, des Zusammenlebens und der Disziplin der Schule.
  8. h)Im Allgemeinen die Einhaltung der in der geltenden Gesetzgebung und in dieser Verordnung festgelegten Pflichten durch die Mitglieder der Ausbildungsgemeinschaft und jeder ihrer Einheiten, insbesondere des Ausbildungsprojekts der Schule.

 

 

 

KAPITEL EINS: EIGENTÜMER/UNTERNEHMEN

                                               

Kunst. 8. Rechte.

 

Das Eigentümerunternehmen/Unternehmen hat das Recht:

 

  1. a)Garantieren Sie ihren Respekt und steigern Sie ihre Wirksamkeit.
  2. b)Erstellen Sie das Ausbildungsprojekt der Schule und den Koexistenzplan sowie die anderen in den Landesausbildungsordnungen festgelegten Pläne.
  3. c)Leiten Sie die Schule, übernehmen Sie deren Vertretung und übernehmen Sie letztendlich die Verantwortung für deren Organisation und Leitung.
  4. d)Bestellen Sie die wirtschaftliche Leitung der Schule.
  5. e)Entscheiden Sie über die Bereitstellung von Aktivitäten und Dienstleistungen.
  6. f)Schulpersonal auswählen, einstellen, ernennen und entlassen.
  7. g)Gestalten Sie Lehrerausbildungsprozesse und deren Evaluation.
  8. h)Legen Sie im Rahmen der geltenden Bestimmungen das Recht der Schüler auf Aufnahme in die Schule sowie auf deren Entlassung fest.
  9. i)Haben Sie die Initiative, Veränderungen im Zusammenleben zu korrigieren.
  10. j)Erarbeiten und konkretisieren Sie die Regeln des Zusammenlebens im Rahmen der staatlichen Gesetzgebung.
  11. k)Und all die Rechte, die die aktuellen Vorschriften zulassen.

 

 

Kunst. 9. Pflichten.

 

Der Eigentümer ist verpflichtet:

 

  1. a)Bieten Sie Schulungen gemäß dem Schulungsprojekt der Schule und den in dieser Verordnung festgelegten Qualitätsstandards an.
  2. b)Fördern Sie den Respekt gegenüber anderen während der Durchführung der Schulung.
  3. c)Machen Sie das Ausbildungsprojekt und die internen Regelungen der Schule bekannt.
  4. d)Übernehmen Sie gegenüber der Ausbildungsgemeinschaft und der Gesellschaft die Verantwortung für den Betrieb und die Leitung der Schule.

 

 

 

 

KAPITEL ZWEI: STUDENTEN.

 

Art. 10. Rechte.

 

Studierende haben das Recht:

 

  1. a)Die objektive Beurteilung und Anerkennung Ihres Engagements, Einsatzes und Ihrer Leistung.
  2. b)Erhalten Sie Schulungsberatung. 
  3. c)Äußern Sie ihre Meinung frei und respektieren Sie die Rechte und den Ruf anderer Menschen im Rahmen der Regeln des Zusammenlebens der Schule.
  4. d)Beteiligen Sie sich gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften und dieses Dokuments an Entscheidungen, die sie betreffen.

 

 

 

 

Kunst. 11. Pflichten.

 

Die Studierenden sind verpflichtet:

 

  1. a)Bemühen Sie sich um eine maximale Weiterentwicklung entsprechend Ihren Fähigkeiten und nehmen Sie an Schulungsaktivitäten zur Entwicklung von Lehrplänen teil.
  2. b)Befolgen Sie die Richtlinien von Lehrern und Mitarbeitern bezüglich ihrer Ausbildung und ihres Lernens.
  3. c)Respektieren Sie die Autorität und Richtlinien der Lehrer und Mitarbeiter der Schulungsgemeinschaft.
  4. d)Nehmen Sie pünktlich am Unterricht teil und halten Sie sich an den Stundenplan und den Schulungskalender der Schule.
  5. e)Beteiligen Sie sich und arbeiten Sie mit, um das Zusammenleben zu verbessern und ein angemessenes Lernklima in der Schule zu schaffen.
  6. f)Respektieren Sie das Recht der übrigen Schüler auf Ausbildung.
  7. g)Halten Sie sich an diese Geschäftsordnung und respektieren Sie die Regeln der Organisation, des Zusammenlebens und der Disziplin der Schule.
  8. h)Die Einrichtungen und Lehrmaterialien der Schule pflegen und sinnvoll nutzen
  9. i)Die ordnungsgemäße Nutzung des Gebäudes, der Möbel und Einrichtungen gemäß seinem Zweck und den Betriebsregeln sowie die Einhaltung der Zugangsreservierung zu bestimmten Bereichen der Schule. Die Schule stellt die grundlegenden Materialien für jedes Fach zur Verfügung; Es ist die Pflicht jedes Schülers, seine eigenen Materialien entsprechend ihrer ordnungsgemäßen Verwendung zu pflegen und zu konservieren. Im vorliegenden Dokument Anhang I führt die Liste der Materialien auf, die WINE GOGH dem Studenten zur Verfügung stellt..
  10. j)Die anderen Pflichten, die in dieser Verordnung und den geltenden Vorschriften festgelegt sind.
  11. k)Die Klassen in WINE GOGH Sie finden persönlich statt und es besteht Anwesenheitspflicht. Abwesenheit ist nur mit einem ärztlichen Attest oder einem Arbeitszeugnis gestattet.
  12. l) Verzögerungen in den Klassenräumen sind nicht zulässig, nach den ersten 5 Minuten betritt kein Schüler mehr den Unterricht.
  13. m)Der Student gibt in diesem Akt nach WINE GOGH, alle Rechte, die sich auf jede Art von Werk beziehen können, das durch das Urheberrecht geschützt werden kann, sei es Text, Bild oder jede andere Art von Schöpfung, die durch geistiges Eigentum geschützt werden kann und im Rahmen der Einhaltung des Objekts erstellt wurde dieser Vereinbarung oder durch die Mittel der Schule WINE GOGHsowie solche, die in irgendeiner Weise von der Schule genutzt werden könnten und die während oder außerhalb der Unterrichtsstunden mit Ressourcen von durchgeführt werden WINE GOGH.

 

 

 

 

Gesetzlicher Vertreter/Zahlungsempfänger, der nicht der Student ist

 

Wenn eine andere Person als der Schüler die Zahlung in Höhe der monatlichen Studiengebühren an die Schule leistet WINE GOGH, wird jeglicher Handlungsspielraum bezüglich der Überwachung der Ausbildung des Studenten entzogen. Die alleinige Verpflichtung und Pflicht, die monatliche Zahlung selbst zu leisten, liegt bei dem gesetzlichen Vertreter/Zahlungspflichtigen außer dem Studierenden. Die Rechte und Pflichten der Ausbildung, des Lernens und der Überwachung der Lehrveranstaltungen WINE GOGH, an den darin eingeschriebenen Studenten.

 

 

Art. 13. Eintritt

 

  1. Das Recht auf Aufnahme von Schülern liegt in der Verantwortung des Trägers der Schule.

 

CAPÍTULO TERCERO. DOCENTES.

 

Tanto los derechos como los deberes del personal docente, se estará a lo dispuesto en el convenio colectivo de aplicación, además de lo reflejado en el presente Reglamento.

 

 

 

Art. 14. Derechos.

 

Lehrer haben das Recht:

 

  1. a)Sie üben ihre Ausbildungsfunktion frei in Übereinstimmung mit den Merkmalen der Position, die sie bekleiden, dem Lehrplan und dem Ausbildungsvorschlag der Schule aus.
  2. b)Beteiligen Sie sich an der Vorbereitung der Programmierung, wenn der Eigentümer dies wünscht.
  3. c)Entwickeln Sie Ihre Methodik entsprechend der Programmierung und den Vorgaben der Titeleinheit.
  4. d)Nutzen Sie die materiellen Ressourcen und Einrichtungen der Schule für Ausbildungszwecke gemäß den für deren Nutzung geltenden Regeln.
  5. e)Genießen Sie die Wahrhaftigkeitsvermutung in den Fällen, in denen es zu einer Änderung des Zusammenlebens zwischen einem Mitglied des Lehrkörpers und einem Studierenden kommt, und dies unbeschadet der Beweise, die der Student vorlegen könnte, um diese Vermutung zu widerlegen und auf diese Weise geltend zu machen , ihre Rechte oder Interessen.

 

 

Art. 15. Deberes.

 

  1. Lehrer sind verpflichtet:

 

  1. a)Führen Sie ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, den in ihrem Vertrag festgelegten Bedingungen und den Richtlinien des Titelträgers aus.
  2. b)Arbeiten Sie an der Erreichung der Ziele des Ausbildungsprojekts der Schule mit und befolgen Sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die in den Programmen festgelegten Richtlinien.
  3. c)Beteiligen Sie sich innerhalb des Schulungsteams an der Entwicklung der spezifischen Programmierung des unterrichteten Bereichs oder Fachs del curso específico correspondiente.
  4. d)Bewerten Sie den Lernprozess der Schüler.
  5. e)Die Nachhilfe der Studierenden, die Richtung und Ausrichtung ihres Lernens in allen Aspekten ihrer Ausbildung.
  6. f)Zusammenarbeit bei der Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin bei der Ausübung ihrer Pflichten, im Einklang mit dem Koexistenzplan der Schule und Förderung des Respekts.
  7. g)Bewahren Sie die berufliche Vertraulichkeit aller Informationen, auf die Sie aufgrund Ihres Zustands und Ihrer beruflichen Position Zugriff haben.
  8. h)Befolgen Sie bei der Ausübung Ihrer Aufgaben die Anweisungen des Eigentümers zum Schutz personenbezogener Daten.
  9. i)Respektieren Sie das Recht auf das Bild der Studierenden und halten Sie sich an die diesbezüglichen Vorschriften.

 

 

KAPITEL VIER. ANDERE MITGLIEDER DER TRAININGSGEMEINSCHAFT

 

Art. 16. Mitarbeiter.

 

Mitarbeiter, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags teilnehmen, können Teil der Schulungsgemeinschaft sein, je nach den Festlegungen des Unternehmens, dem die Schule gehört.

 

Art. 17. Derechos.

 

Sie üben ihre Aufgaben gemäß den Bestimmungen ihres Dienstleistungsvertrags, der für sie geltenden Gesetzgebung und der Einrichtung aus, der die Schule gehört.

 

 

Art. 18. Deberes.

 

Sie üben ihre Aufgaben gemäß den Bestimmungen ihres Dienstleistungsvertrags, der für sie geltenden Gesetzgebung und der Einrichtung aus, der die Schule gehört.

 

 

  1. a)Beeinträchtigen Sie nicht die normale Entwicklung der Schulaktivitäten.
  2. b)Führen Sie ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, den in ihrem Vertrag festgelegten Bedingungen und den Richtlinien des Titelträgers aus.
  3. c)Arbeiten Sie an der Erreichung der Ziele des Ausbildungsprojekts der Schule mit und befolgen Sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die in den Programmen festgelegten Richtlinien.
  4. d)Beteiligen Sie sich innerhalb des Schulungsteams an der Entwicklung der spezifischen Programmierung des unterrichteten Bereichs oder Fachs del curso correspondiente.
  5. e)Bewerten Sie den Lernprozess der Schüler.
  6. f)Zusammenarbeit bei der Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin bei der Ausübung ihrer Pflichten, im Einklang mit dem Koexistenzplan der Schule und Förderung des Respekts.
  7. g)Bewahren Sie die berufliche Vertraulichkeit aller Informationen, auf die Sie aufgrund Ihres Zustands und Ihrer beruflichen Position Zugriff haben.
  8. h)Befolgen Sie bei der Ausübung Ihrer Aufgaben die Anweisungen des Eigentümers zum Schutz personenbezogener Daten.
  9. i)Respektieren Sie das Recht auf das Bild der Studierenden und halten Sie sich an die diesbezüglichen Vorschriften.
  10. e)Respetar y cumplir la normativa de propiedad intelectual.

 

 

 

 

TITULO II

BILDENDES HANDELN

 

Art. 19. Grundsätze.

 

  1. Die Ausbildungsmaßnahmen der Schule basieren auf der geltenden Gesetzgebung, den Merkmalen ihrer Vertreter und Empfänger, den Ressourcen der Schule und dem Umfeld, in dem sie sich befindet.

 

  1. Die Mitglieder der Ausbildungsgemeinschaft sind die Protagonisten der Ausbildungsaktion der Schule.

 

  1. Integriert und verknüpft akademische und ausbildungsbezogene Aspekte.

                                                                          

 

Art. 20. Schulausbildungsprojekt.

 

Das Eigentümervertreter, ist die zuständige Stelle, die die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Ausbildungsvorhabens leitet und koordiniert.

 

Der Erfolgsgrad des Ausbildungsvorhabens ist ein Indikator für die Qualität des Angebots der Schule.

 

Wenn Sie auf den folgenden Link zugreifen, können Sie das Dossier von WINE GOGH einsehen, in dem die Schulungen sowie deren Ziele, das für ihre Durchführung erforderliche Material, die durchzuführenden Projekte und die Preise für die einzelnen Schulungen aufgeführt sind , unter anderen.

 

https://traducciones.winegogh.es/

 

 

Art. 21. Trainingsprogramm und -dauer

 

Das Schulungsprogramm besteht aus drei Schulungsangeboten; von reduzierter Zeit, die Gruppen- oder Einzelunterricht sein kann, und ein drittes Angebot an Schulungskursen mit monatlicher Dauer, mit Seminaren und Veranstaltungen, die von der Schule oder anderen kooperierenden Einrichtungen entwickelt werden.

Todos los cursos son presenciales.

 

In den drei Ausbildungsangeboten wird der Studierende in die Lage versetzt, unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten und Besonderheiten beim Erlernen der Malerei zu erarbeiten, mit Folgendem:

 

  1. – Acryl mit Pouring-Technik.
  2. – Acryl mit Decoupage-Projektoren.
  3. – Aquarell.
  4. – Schriftzug.
  5. – Zeichnung.
  6. – Mosaikwerkstatt.
  7. – Make-up-Workshop (Gesichtsbemalung, Körperbemalung)
  8. – Keramikwerkstatt.

 

 

 

Auswertung und Überwachung.

 

Die Bewertung der Schulungsmaßnahme ist das Instrument zur Überprüfung der Einhaltung der Ziele der Schule und die Grundlage für die Annahme der Korrekturen, die zur besseren Erreichung ihrer Ziele erforderlich sind. Die gesamte Trainingsgemeinschaft wird teilnehmen. Die Titelinstanz leitet die Vorbereitung und Durchführung.

 

Jeder Student erhält seine Note, um die Fähigkeiten in jedem Kurs zu ordnen.

 

Am Ende der Ausbildung erhält der Student entsprechend seiner Qualifikation und den Kriterien des Lehrers ein Diplom, das den Abschluss bescheinigt.

 

Das Diplom wird dem Studenten per E-Mail zugesandt.

 

 

 

Art. 23. Geistiges Eigentum

 

Der Student gibt in diesem Akt nach WINE GOGH, alle ihr möglicherweise zustehenden Rechte an jeglicher Art von Werk, das durch das Urheberrecht geschützt werden kann, sei es Text, Bild oder jede andere Art von Schöpfung, die durch geistiges Eigentum geschützt werden kann und die im Rahmen der Einhaltung von erstellt wurde Gegenstand dieser Vereinbarung oder über die Mittel der WINE GOGH-Schule sind, sowie solche, die in irgendeiner Weise von der Schule während oder außerhalb der Schulstunden mit WINE GOGH-Ressourcen durchgeführt werden könnten.

Diese Übertragung erfolgt für den gesetzlich maximal zulässigen Zeitraum und für einen weltweiten territorialen Geltungsbereich und umfasst alle derzeit bestehenden Verwertungsmodalitäten – insbesondere die Rechte der Verbreitung, öffentlichen Kommunikation, Umwandlung und Vervielfältigung – sowie alle weiteren künftigen Modalitäten. das mag existieren. Darüber hinaus umfasst diese Übertragung alle Nutzungen, die die Werke oder Teile davon mit den derzeit bekannten und künftig zu entwickelnden technischen Mitteln für jede beliebige Anwendung haben können.

 

TITOLO III

 

VERÄNDERUNG DER KOEXISTENZ

 

Art. 24.- Allgemeine Disposition

Das Zusammenleben in der Schule wird durch die hierin geregelten Regelungen geregelt Reglamento de Régimen Interior.

 

Art 25.- Alteración de la convivencia

Veränderungen des Zusammenlebens können in entgegenstehendem oder schwerwiegend schädlichem Verhalten bestehen.

 

Art. 26 . Verhalten, das gegen das Zusammenleben verstößt und/oder ernsthaft schädlich ist.

 

  1. a)Ungerechtfertigte Abwesenheiten.
  2. b)Ungerechtfertigter Mangel an Pünktlichkeit.
  3. c)Handlungen, die den normalen Ablauf schulischer Aktivitäten, insbesondere des Unterrichts, verändern.
  4. d)Disziplinlose Handlungen.
  5. e)Unkorrekte, rücksichtslose, beleidigende und beleidigende Handlungen gegen ein Mitglied der Trainingsgemeinschaft.
  6. f)Der Diebstahl oder die vorsätzliche Beschädigung von Eigentum, Materialien, Dokumentationen oder Ressourcen sowohl der Schule als auch eines Mitglieds der Trainingsgemeinschaft.
  7. g)Handlungen, die der Integrität und Gesundheit eines Mitglieds der Trainingsgemeinschaft schaden.
  8. h)Die systematische Weigerung, das für die Entwicklung des Lehr-Lern-Prozesses notwendige Material mitzubringen.
  9. i)Die Anstiftung zu einer Straftat, die gegen die Regeln des Zusammenlebens verstößt.
  10. j)Unangemessene Nutzung der Schulinfrastruktur und des Eigentums oder der Ausrüstung.
  11. k)Ungehorsam gegenüber den Schulregeln, die im Trainingsprojekt enthalten sind.
  12. l)Körperliche Aggression, Drohungen und Nötigung, schwerwiegende Diskriminierung und mangelnder Respekt vor der Integrität oder persönlichen Würde eines Mitglieds der Trainingsgemeinschaft.
  13. m)Die Demütigung und Demütigung eines jeden Mitglieds der Ausbildungsgemeinschaft, insbesondere wenn diese eine sexistische oder fremdenfeindliche Komponente aufweist, sowie solche, die gegen die am stärksten gefährdeten Schüler aufgrund ihrer persönlichen, sozialen oder pädagogischen Merkmale vorgenommen werden.
  14. n)Belästigung.

ñ) Persönlichkeitsimitation in Lehrhandlungen des Lebens.

  1. o)Die Fälschung, Verschlechterung oder der Diebstahl akademischer Unterlagen.
  2. p)Das Einbringen gefährlicher Gegenstände oder Substanzen in die Schule, die die Gesundheit und die persönliche Integrität eines Mitglieds der Ausbildungsgemeinschaft schädigen.
  3. q)Die Anstiftung oder Ermutigung zu einer Straftat, die das Zusammenleben in der Schule erheblich beeinträchtigt.
  4. r)Die wiederholte Weigerung, die ergriffenen Korrekturmaßnahmen einzuhalten.

 

Art. 27. Vertragsbeendigung

Verhalten, das gegen das Zusammenleben verstößt und/oder ernsthaft schädlich ist, hat Folgendes zur Folge:

  1. a)Einseitige Vertragsauflösung und Schulverweis.

 

 

TITEL IV

 

WEITERE REGELN DER INTERNEN ORGANISATION

 

 

 

Art. 28. GEBÜHREN

 

  1. a)Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schule handelt es sich bei den Gebühren um eine Einmalzahlung, die vor Kursbeginn zu entrichten ist. Per Bankkarte und/oder Banküberweisung 

 

 

  1. b)Bei Nichtzahlung verweigert die Schule den Zugang und erhebt einen Zuschlag von 20 EURO pro zurückgegebener oder nicht bezahlter Gebühr (optional).
  2. c)Um vom Unterricht zurückzutreten, müssen Sie die Schule zwei Wochen im Voraus benachrichtigen.

 

 

      ANHANG I.

 

GRUNDLEGENDE MATERIALIEN FÜR STUDENTEN

 

  1. – Skizzenmaterial:

 

– Graphitstifte

– Radiergummi

– Bleistiftspitzer

das Lineal

 

  1. – Pinsel:

 

– Für den Hintergrund

– Für Motive

– Für Details

(Universal, Flachpinsel, scharfe Rundbürste, Fächerpinsel u.a.)

 

  1. – Acrylfarbe

 

  1. – Staffelei

 

  1. – Palette

 

  1. – Dental

 

  1. Lumpen

 

 

 

 

 

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